7.3.4.1 Grundlagen und Kriterien philosophischer
Theoriebildung
Abb. 1 Godehard Brüntrup SJ (2009)
Die deutschen Philosophen Godehard Brüntrup (* 1957) und Ludwig Jaskolla (* 1982) beschreiben vier grundlegende metatheoretische Anforderungen („Rationalitätskriterien„), die als konstitutiv für eine akzeptable „philosophische Theoriebildung“ betrachtet werden sollten: 1
Nikolaus Rescher (* 15. Juli 1928), der gegenwärtig prominenteste Vertreter der Prozessphilosophie, konkretisiert seinen Begriff der „Vertretbarkeit einer philosophischen Theoriebildung“ am Beispiel der Metaphysik Whiteheads
.
Die in Whiteheads „Prozess and Realität“ (1929) genannten vier Kriterien können nach Rescher einer Operationalisierung seines Begriffs der „Vertretbarkeit einer philosophischen Theoriebildung“ dienen (vgl. 7.2.4, 3. Alfred North Whiteheads panexperientalistische Prozessmetaphysik.):
Abb. 2 Nicholas Rescher (2011) – Lou Sander – Eigenes Werk
Whiteheads Kriterien werden von ihm wie folgt beschrieben:
(a) Die grundsätzliche Vermeidung „logischer Widersprüche in einer philosophischen Theorie.“ (- – – > Konsistenz)
(b) „Die wechselseitige Bezogenheit und positive gegenseitige Stärkung verschiedener Aussagen einer philosophischen Theorie.“ (- – – > Kohärenz)
(c) Die Eigenschaft einer philosophischen Theorie, „der ganzen Fülle des Phänomenbestandes Rechnung ..“ zu tragen (- – – > Adäquatheit).3
(d) Das „Potenzial“ einer philosophischen Theorie „auch in zusätzlichen, weiteren Kontexten als sinnvolle Erklärungen zu fungieren.“, z. B. die Evolutionstheorie. (- – – > Anwendbarkeit).4
So erweist sich die „Erklärung“ des Geistes (Bewusstseins) z. B. durch den Emergentismus, im Gegensatz zur holistischen Prozessphilosophie, als problematisch, da „sein Auftreten .. in einer materiellen Welt für den Emergentisten wirklich ein ‚Wunder‘ ist ..“. (fehlende Konsistenz und Kohärenz). Ähnliches gilt für den Physikalismus. Derartige Erklärungsversuche führen daher zu „explanatorischen Anomalien„5
Auch ein substantieller Dualismus von Körper und Geist lässt sich formal durch das Argument der „kausalen Exklusion„ widerlegen, welches die kausale Einwirkung eines immateriellen Geistes in einer „physischen Welt“ mit der unterstellten „Vollständigkeit physikalischen Kausalketten„ verneinen muss (fehlende Adäquatheit).6
- Godehard Brüntrup und Ludwig Jaskolla, Panpsychismus und Gottes Handeln, S. 2 f., [Digitale Ausgabe], URL: http://www.bruentrup_askolla_panpsychismus-und-Hanmdel-Gottes-website-version.pdf ↩︎
- Ib., S. 3 ↩︎
- Ib., S. 3 f. ↩︎
- Ib. ↩︎
- Ib., S. 5 f. ↩︎
- Ib., S. 9 ↩︎


